BB.2
Zusatzleistung der Therapie in der Rehabilitation, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche- -
- Kode weglassen - Pflege-Komplexbehandlung (99.C-)
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- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation und Indikationsbereiche: Diese Kodes dienen der Abbildung besonders therapieintensiver Fälle in der stationären Rehabilitation. Die hier beschriebenen Aufwände bilden Leistungen ab, die mindestens 25% über die für jede Rehabilitations-Art definierten minimalen Schwellenwerte der Therapieminuten pro Woche der entsprechenden Basisleistungen hinausgehen. Es sind 8 Reha-Arten definiert, in denen Zusatzleistungen indiziert sein können. Diese entsprechen in ihrer Aufstellung jenen des BA Kodes. Die Liste der Leistungen ist dabei abschliessend.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Therapeuten: Die leistungserbringenden Therapeuten verfügen über die jeweils notwendige und nachweisbare fachliche Qualifikation. Unter dem Begriff Therapeuten gelten die relevanten Therapien aus den BA Mindestmerkmalen pro Reha-Art.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Dokumentation: Die Zusatzleistungen werden in der Patientendokumentation nachvollziehbar und transparent dokumentiert (Dokumentationsnachweis).
- Mindestmerkmal Punkt 4, Berechnung der durchschnittlichen Wochenminuten: Die zeitliche Vorgabe für die wöchentlichen Therapie- und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen. Die Anzahl Tage des gesamten Reha-Aufenthalts berechnen sich nach derselben Regel, wie die Berechnung der Aufenthaltsdauer in den für das Anwendungsjahr geltenden «Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha», publiziert unter https://www.swissdrg.org/de/rehabilitation/st-reha. Der zugehörige CHOP-Kode BB.2- wird anhand der Gesamtsumme der durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche ermittelt. Die Therapieminuten im zugehörigen BA.- Kode werden von der Gesamtsumme nicht abgezogen. Die in der 3-stelligen Kategorie BB.2- beschriebenen «Therapiedauern pro Woche» schliessen Leistungen an der Patientin / am Patienten ein. Leistungen ohne Anwesenheit der Patientin / des Patienten zählen nicht zur Therapiedauer. Pro Aufenthalt in einer Reha-Art wird dafür nur ein Kode kodiert.
- BB.21Neurologische Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.22Psychosomatische Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.23Pulmonale Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.24Kardiale Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.25Muskuloskelettale Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.26Internistische und onkologische Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.27Pädiatrische Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
- BB.28Geriatrische Rehabilitation, Zusatzleistung der Therapie, nach durchschnittlichen Therapieminuten pro Woche
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